Verwaltungsgerichtshof
13.12.2011
2011/05/0180
Im baupolizeilichen Auftragsverfahren gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO ist nicht zu prüfen, ob die Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen Bewilligung (oder Kenntnisnahme) besteht, und war die Behörde auch nicht verpflichtet, der Beschwerdeführerin vor Erteilung des Bauauftrages die Möglichkeit einzuräumen, ein Baubewilligungsansuchen zu stellen (Hinweis E vom 28. April 2006, 2005/05/0070, mwN).