Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2013

Geschäftszahl

2011/05/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0063 E 16. Oktober 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Die gesetzlichen Vorschriften über die Zustellung, auch über die Form der Zurücklassung der Hinterlegungsanzeige können durch eine Vereinbarung zwischen Postzusteller und Empfänger nicht geändert werden.