Verwaltungsgerichtshof
26.02.2014
2011/04/0168
Das Argument, Paragraph 19, Ziffer 6, Slbg LVergKG 2007 beziehe sich nur auf Nachprüfungsanträge, findet im Wortlaut dieser Bestimmung keine Deckung. Jedenfalls in einer Konstellation, in der keine Verhandlung durchgeführt wurde, führt die Zurückziehung eines Feststellungsantrags vor Erlassung des Bescheides zu einer Reduktion der Pauschalgebühr.