Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2013

Geschäftszahl

2011/03/0219

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des gegenständlichen Eisenbahnbauvorhabens im Rahmen einer Interessenabwägung ist, dass die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften eine derartige Abwägung vorsehen.