Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2013

Geschäftszahl

2011/03/0219

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 24 c, Absatz 2, UVPG 2000 ist die Beiziehung von nichtamtlichen Sachverständigen auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 52, Absatz 2 und 3 AVG zulässig.