Verwaltungsgerichtshof
28.11.2013
2011/03/0219
Es kann einer Genehmigung eines Eisenbahnbauvorhabens im teilkonzentrierten UVP-Verfahren nicht entgegenstehen, wenn es durch dieses Vorhaben nicht zur Verringerung einer aus dem Straßenverkehr herrührenden Umweltbelastung kommen sollte. Auch Zweifel an der Finanzierbarkeit des Vorhabens oder am Zeitplan für dessen Verwirklichung sind für sich nicht geeignet, die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach dem UVP-G 2000 in Frage zu stellen. Gleiches gilt für Bedenken hinsichtlich der (rechtzeitigen) Umsetzung von Ausbaumaßnahmen an den internationalen Zulaufstrecken.