Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2011

Geschäftszahl

2011/02/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/13/0029 B 22. März 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Das gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 6, VwGG bestimmt zu bezeichnende Begehren kann bei Beschwerden nach Artikel 131, B-VG mit Rücksicht auf die Vorschrift des Paragraph 42, Absatz 2, VwGG nur den Antrag zum Inhalt haben, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde oder Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben.