Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2013

Geschäftszahl

2011/02/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/09/0160 E 15. Dezember 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ratenzahlung einer Strafe handelt es sich um einen verfahrensrechtlichen Bescheid.