Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.07.2013

Geschäftszahl

2011/02/0060

Rechtssatz

Eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wäre nur dann mildernd, wenn etwa der Täter nicht wusste, dass er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm vergleiche Urteil OGH 30. März 1989, 13 Os 21/89).