Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2012

Geschäftszahl

2011/02/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0265 E 22. März 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde im angefochtenen Bescheid über einen Antrag auf Bewilligung der Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen abgesprochen, wobei dem vorhergehenden Strafausspruch insgesamt sechs Delikte zugrunde lagen, deren eines in den Vollzugsbereich des Bundes, fünf hingegen in den Vollzugsbereich des Landes fallen, so sind im Falle der Aufhebung des Bescheides durch den VwGH dem Bund ein Sechstel und dem Land fünf Sechstel des Verfahrensaufwandes des Bf aufzuerlegen (Hinweis E 23.10.1985, 85/02/0219).