Verwaltungsgerichtshof
19.09.2012
2010/22/0199
Die Partei kann aus § 45 Abs. 3 AVG keinen Anspruch ableiten, außerhalb einer Verhandlung mündlich gehört zu werden.Die Partei kann aus Paragraph 45, Absatz 3, AVG keinen Anspruch ableiten, außerhalb einer Verhandlung mündlich gehört zu werden.
ECLI:AT:VWGH:2012:2010220199.X02