Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2011

Geschäftszahl

2010/22/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/18/0460 E 17. Juni 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Da das bürgerliche Recht die Erteilung der Vollmacht grundsätzlich an keine Form bindet, hat die Behörde in der Regel von der Rechtsgültigkeit einer mündlich erteilten Vollmacht auszugehen.