Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.08.2010

Geschäftszahl

2010/21/0252

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2010/21/0253

2010/21/0254

Rechtssatz

Einer Ausweisung gemäß Paragraph 53, FrPolG 2005 steht nicht entgegen, dass der Fremde einen Antrag auf Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" nach Paragraph 44, Absatz 4, NAG 2005 eingebracht hat. Dies ergibt sich insbesondere aus dem zweiten Satz des Paragraph 44, Absatz 5, NAG 2005. (Hier: Dass die Niederlassungsbehörde mit der Erledigung dieses Antrags unzulässig zugewartet hat, belastet die angeordnete Ausweisung jedenfalls nicht mit Rechtswidrigkeit.)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2010:2010210252.X04