Verwaltungsgerichtshof
26.08.2010
2010/21/0252
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2010/21/0253
2010/21/0254
Die Behörde darf in einem Verfahren betreffend Ausweisung in ihre Überlegungen auch einbeziehen, dass die Eltern bzw. Großeltern der Fremden (Vater, Mutter und Tochter) in der Türkei wohnen und daraus ableiten, dass nach wie vor Bindungen zum Heimatstaat (Paragraph 66, Absatz 2, Ziffer 5, FrPolG 2005) bestehen.
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210252.X03