Verwaltungsgerichtshof
26.08.2010
2010/21/0252
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2010/21/0253
2010/21/0254
Ausführungen dazu, dass es keinen Eingriff in das Familienleben, sondern nur einen solchen in das Privatleben der Fremden (Vater, Mutter und Tochter) darstellt, wenn sie alle gleichzeitig mit Bescheiden gemäß Paragraph 31, 53 und 66 FrPolG 2005 ausgewiesen werden.
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210252.X02