Verwaltungsgerichtshof
28.06.2012
2010/16/0264
Unterbrechungshandlungen müssen dem Beschwerdeführer (hier dem zur Haftung für Abgabenschulden Herangezogenen) nicht zur Kenntnis gelangt sein vergleiche etwa das Erkenntnis vom 29. März 2007, Zl. 2005/16/0095)
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2010/16/0265 E 28. Juni 2012