Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2012

Geschäftszahl

2010/16/0254

Rechtssatz

Da Paragraph 4, NoVAG in der Stammfassung keine Regelung des Steuerschuldners für den Fall der Entstehung der Steuerschuld nach Paragraph eins, Ziffer 3, zweiter Satz zweiter Fall NoVAG enthielt, ist in solchen Fällen derjenige der Steuerschuldner, der den die Steuerpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, somit derjenige, welcher das Fahrzeug ohne Zulassung im Inland verwendet vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2010, 2009/16/0107).