Verwaltungsgerichtshof
24.06.2010
2010/16/0031
Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. März 2005, Rs. C-170/03 ("Feron"), ergibt sich, dass auch ein Pkw, der vor der Übersiedlung auch für berufliche Zwecke verwendet wurde, auch als Übersiedlungsgut angesehen werden kann. Wenn der EuGH mit diesem Urteil nicht auf den ausschließlich persönlichen Gebrauch abstellt, so muss der persönliche Gebrauch doch das wesentliche Merkmal der Nutzung sein. Das wird in der Regel bei überwiegendem persönlichen Gebrauch der Fall sein (so auch Tschiderer, ZfZ, 2005, 328). Das bedeutet, dass ein Pkw, der zum überwiegenden persönlichen Gebrauch der Beteiligten bestimmt ist, als Übersiedlungsgut anzusehen ist.