Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2013

Geschäftszahl

2010/15/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/15/0155 E 21. April 2005 RS 1

(hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Eine Gegenleistungsrente liegt vor, wenn der Wert der Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragene Wirtschaftsgut darstellt. Renten, die auf Grund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages gezahlt werden, sind wiederkehrende Bezüge nach Paragraph 29, Ziffer eins, EStG (Gegenleistungsrenten), die als Gegenleistung für die Übertragung von Geld geleistet werden.