Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2012

Geschäftszahl

2010/15/0018

Rechtssatz

Ablösezahlungen für die Ermöglichung des Eintritts in ein Mietverhältnis, das die Nutzung von Räumlichkeiten zu einer unüblich niedrigen Miete erlaubt, sind üblich vergleiche das Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0123).