Verwaltungsgerichtshof
29.07.2010
2010/15/0013
Es ist herrschende Lehre, dass einem Arbeitnehmer, der bestimmte Wegstrecken zwischen seiner Wohnung und der Einstiegstelle des Werkverkehrs zurücklegen muss, gegebenenfalls für diese Wegstrecke das Pendlerpauschale zusteht (Doralt, EStG13, § 16 Tz 113; Hofstätter/Reichel, § 26 Z 5 Tz 1). Der Verwaltungsgerichtshof schließt sich dieser Rechtsmeinung an, auch für den hier vorliegenden Fall einer Beförderung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988.