Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2010

Geschäftszahl

2010/15/0005

Rechtssatz

Aufwendungen, die nicht die Einkommens-, sondern nur die Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen belasten, können im Rahmen des Paragraph 34, EStG 1988 grundsätzlich keine Berücksichtigung finden vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Paragraph 34, Absatz eins, Tz. 2, und Doralt, aaO, Paragraph 34, Tz. 37).