Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2010

Geschäftszahl

2010/15/0005

Rechtssatz

Paragraph 34, EStG 1988 setzt eine außergewöhnliche Belastung des laufenden Einkommens voraus, auf Grund derer das Einkommen des Kalenderjahres bei dessen progressiver Besteuerung gemindert werden soll (zum insofern vergleichbaren Paragraph 34, EStG 1972 siehe das hg. Erkenntnis vom 12. September 1989, 88/14/0163).