Verwaltungsgerichtshof
29.07.2010
2010/15/0003
GRS wie 2008/15/0292 E 4. März 2009 RS 2
Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt vergleiche zB das hg. Erkenntnis vom 10. September 1998, 96/15/0152).