Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2010

Geschäftszahl

2010/15/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/14/0172 E 22. Oktober 1996 VwSlg 7132 F/1996 RS 1 (hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Unter Belastungen iSd Paragraph 34, EStG 1972 sind nach stRsp des VwGH vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.