Verwaltungsgerichtshof
23.02.2011
2010/13/0201
Veräußerungen von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, EStG 1988 als "Spekulationsgeschäfte" der Besteuerung. Es handelt sich nicht um eine Besteuerung, die den Nachweis subjektiver Spekulationsabsichten voraussetzt, sondern um eine davon unabhängige Umschreibung von Bedingungen, unter denen Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung unterliegen vergleiche näher Doralt/Kempf, EStG7, Paragraph 30, Tz 1 bis 4).