Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Geschäftszahl

2010/13/0115

Rechtssatz

Ein fremdübliches Entgelt für die Übernahme einer Haftung kann sich letztlich an banküblichen Avalprovisionen vergleiche Jakom/Marschner, EStG, 2014, Paragraph 4, Tz 265 "Haftungsprovisionen"; vergleiche auch Zorn, Besteuerung der Geschäftsführung, 275 ff, 279) oder hypothetischen Versicherungsprämien vergleiche Krejci in Krejci, Kommentar zu den durch das HaRÄG 2005 eingeführten Neuerungen im Unternehmensgesetzbuch und im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 167, UGB Rz 6) orientieren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2010130115.X08