Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2013

Geschäftszahl

2010/13/0003

Rechtssatz

Der Berichtigungsbescheid ist mittels Beschwerde vor dem VwGH anfechtbar. Diese kann sich jedoch in der Regel nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen den berichtigten Bescheid selbst richten vergleiche nochmals das hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 2000, 95/15/0088).