Verwaltungsgerichtshof
01.03.2012
2010/12/0074
Das vom Obersten Gerichtshof entwickelte Recht auf Beschäftigung, leitet dieser aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ab. Auf öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse ist dies nicht übertragbar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/12/0084
Besprechung in:
DRdA, Heft 1 aus 2013,, 72-74;