Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2012

Geschäftszahl

2010/12/0074

Rechtssatz

Das vom Obersten Gerichtshof entwickelte Recht auf Beschäftigung, leitet dieser aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ab. Auf öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse ist dies nicht übertragbar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/12/0084

Besprechung in:

DRdA, Heft 1 aus 2013,, 72-74;