Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2012

Geschäftszahl

2010/12/0074

Rechtssatz

Ein subjektives Recht des Beamten auf tatsächliche Erbringung der ihm an seinem Arbeitsplatz zugewiesenen Aufgaben wird vom Verwaltungsgerichtshof verneint (Hinweis E vom 27. September 2011, 2010/12/0125).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/12/0084

Besprechung in:

DRdA, Heft 1 aus 2013,, 72-74;