Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2011

Geschäftszahl

2010/10/0146

Rechtssatz

Ein Produkt, das dazu dienen soll, eine gleichmäßige Bräunung der Haut zu erzielen und die Austrocknung fettarmer Haut zu vermeiden, ist jedenfalls als kosmetisches Mittel iSv Paragraph 3, Ziffer 8, LMSVG 2006 anzusehen. (Hier: Sonnenöl mit Johanniskraut und Nussextrakt)