Verwaltungsgerichtshof
26.09.2011
2010/10/0146
Ein Produkt, das dazu dienen soll, eine gleichmäßige Bräunung der Haut zu erzielen und die Austrocknung fettarmer Haut zu vermeiden, ist jedenfalls als kosmetisches Mittel iSv Paragraph 3, Ziffer 8, LMSVG 2006 anzusehen. (Hier: Sonnenöl mit Johanniskraut und Nussextrakt)