Verwaltungsgerichtshof
24.02.2011
2010/09/0198
Bei der Befangenheit handelt es sich nicht um eine Tatsache, sondern um eine Rechtsfrage. (Hier: Die Behauptung, aus den neuen Unterlagen ergebe sich, dass bestimmte Finanzämter schon vor der Erlassung des Disziplinarerkenntnisses befangen gewesen seien, stellt daher keine neu hervorgekommene Tatsache dar.)