Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2011

Geschäftszahl

2010/09/0198

Rechtssatz

Bei der Befangenheit handelt es sich nicht um eine Tatsache, sondern um eine Rechtsfrage. (Hier: Die Behauptung, aus den neuen Unterlagen ergebe sich, dass bestimmte Finanzämter schon vor der Erlassung des Disziplinarerkenntnisses befangen gewesen seien, stellt daher keine neu hervorgekommene Tatsache dar.)