Verwaltungsgerichtshof
03.10.2013
2010/09/0152
Eine "Unvollständigkeit der Sachverhalts-Feststellungen" ist als allfälliger sekundärer Feststellungsmangel der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen und erst mit dieser zu prüfen.
ECLI:AT:VWGH:2013:2010090152.X01