Verwaltungsgerichtshof
12.09.2012
2010/08/0197
Die Annahme eines Dienstverhältnisses ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Dienstnehmer über einen Gewerbeschein verfügt und (auf Grund der damit bewirkten Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer) Sozialversicherungsbeiträge nach dem GSVG entrichtet (Hinweis: E 18. Februar 2009, 2007/08/0041).