Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2012

Geschäftszahl

2010/08/0197

Rechtssatz

Die Annahme eines Dienstverhältnisses ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Dienstnehmer über einen Gewerbeschein verfügt und (auf Grund der damit bewirkten Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer) Sozialversicherungsbeiträge nach dem GSVG entrichtet (Hinweis: E 18. Februar 2009, 2007/08/0041).