Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2011

Geschäftszahl

2010/08/0091

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung iSd Paragraph 45, Absatz 2, AVG, also die Frage, aus welchen Gründen die Behörde welchen Beweismitteln zu folgen gedenkt, zählt nicht zu den Ergebnissen des Beweisverfahrens, zu denen dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen wäre (Hinweis E 30. April 2010, Zl. 2010/18/0111).