Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.2013

Geschäftszahl

2010/08/0077

Rechtssatz

Für die Feststellung des Bestandes eines (meldepflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses ist der unabhängige Verwaltungssenat im Verwaltungsstrafverfahren nach Paragraph 111, ASVG in der Hauptfrage nicht zuständig.