Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.2013

Geschäftszahl

2010/08/0077

Rechtssatz

Schafft eine Dienstgeberin eine Organisationsstruktur, die die kurzfristige Aufnahme von neuen Dienstnehmern vorsieht, muss sie entsprechende Vorkehrungen treffen, diese Dienstnehmer auch rechtzeitig gemäß Paragraph 33, ASVG anzumelden.