Verwaltungsgerichtshof
14.01.2013
2010/08/0077
Schafft eine Dienstgeberin eine Organisationsstruktur, die die kurzfristige Aufnahme von neuen Dienstnehmern vorsieht, muss sie entsprechende Vorkehrungen treffen, diese Dienstnehmer auch rechtzeitig gemäß Paragraph 33, ASVG anzumelden.