Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2010

Geschäftszahl

2010/08/0024

Rechtssatz

Hat die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bereits bei Zuerkennung der Notstandshilfe - vor Erstellung des die Arbeitsfähigkeit verneinenden ärztlichen Gutachtens der Pensionsversicherung - zweifelsfreie Kenntnis vom Umstand der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitslosen im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, AlVG, kommt eine Einstellung der Notstandshilfe wegen (nachträglichen) Wegfalls der Anspruchsvoraussetzung der Arbeitsfähigkeit nach Paragraph 8, Absatz eins, AlVG nicht in Betracht (Hinweis: E 20. Dezember 2001, 97/08/0424, E 28. Juni 2006, 2006/08/0004).