Verwaltungsgerichtshof
22.03.2010
2010/08/0024
Die bloße Behauptung der Berufsfähigkeit durch die Arbeitslose vermag die Feststellungen der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, die sich auf ein gemäß Paragraph 8, Absatz 3, AlVG vom Arbeitsmarktservice anzuerkennendes ärztliches Gutachten eines Sozialversicherungsträgers stützen, nicht in Zweifel zu ziehen.