Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2010

Geschäftszahl

2010/08/0024

Rechtssatz

Die bloße Behauptung der Berufsfähigkeit durch die Arbeitslose vermag die Feststellungen der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, die sich auf ein gemäß Paragraph 8, Absatz 3, AlVG vom Arbeitsmarktservice anzuerkennendes ärztliches Gutachten eines Sozialversicherungsträgers stützen, nicht in Zweifel zu ziehen.