Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.2012

Geschäftszahl

2010/07/0178

Rechtssatz

Die Abfallrahmen-RL gibt eine weite Definition des "Besitzers" vergleiche Urteil EuGH 7. September 2004, C-1/03, Rechtssache Van de Walle); "Jeder Besitzer von Abfällen" ist verpflichtet, die Verwertung oder Beseitigung der Abfälle unter Einhaltung der Bestimmungen der Abfallrahmen-RL sicherzustellen vergleiche Urteil EuGH 24. Juni 2008, C-188/07, Rechtssache Commune de Mesquer). Mit dem Verbrennen des Holzes wird der Besitz am Lawinenholz iSd Richtlinie und des AWG 2002 aufgegeben und der Entledigungswille betätigt.

Beachte

Besprechung in:

RdU 1 aus 2013,, 10-16;