Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0052
Vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes bestehen keine Bedenken gegen einen für sämtliche Sektoren (mit Ausnahme der Energiewirtschaft) einheitlich gleich hohen Erfüllungsfaktor in der 2. ZuteilungsV 2007 (Hinweis VfGH E 18. Juni 2011, B 638/08).