Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0052

Rechtssatz

Bereits eine Wortinterpretation des Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins, EmissionszertifikateG 2004 führt zum Ergebnis, dass der BMLFUW als die die 2. ZuteilungsV 2007 erlassende Behörde die sich aus den BVT-Referenzdokumenten ergebenden Benchmarks zwar berücksichtigen soll, nicht aber zwingend zu berücksichtigen hat.