Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0052
Dem EmissionszertifikateG 2004 kann nicht entnommen werden, dass die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten für eine Anlage mit nur einem einzigen Bescheid zu erfolgen hätte. Sieht daher die 2. ZuteilungsV 2007 im Anhang 1 für eine Anlage und die geplante Anlagenerweiterung zwei getrennte Zuteilungsmengen an kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikaten vor, so erfolgt - in Bindung an die mengenmäßigen Vorgaben - bezüglich der Zuteilung von zwei Mengen an kostenlosen Emissionszertifikaten zu Recht eine Zuteilung in zwei getrennten Mengen (durch zwei getrennte Bescheide).