Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0052
Bilden eine bestehende Anlage und eine durchgeführte Anlagenerweiterung eine technisch integrierte, örtlich-funktionale Einheit, ist von einer einheitlichen Betriebsanlage gemäß Paragraph 3, Ziffer 4, EmissionszertifikateG 2004 auszugehen.