Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0052

Rechtssatz

Bilden eine bestehende Anlage und eine durchgeführte Anlagenerweiterung eine technisch integrierte, örtlich-funktionale Einheit, ist von einer einheitlichen Betriebsanlage gemäß Paragraph 3, Ziffer 4, EmissionszertifikateG 2004 auszugehen.