Verwaltungsgerichtshof
26.04.2012
2010/07/0052
In seinem E vom 5. März 2010, VfSlg 19020 aus 2010,, ist der VfGH (zusammengefasst) zum Ergebnis gelangt, dass die durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 171 aus 2006, vorgenommene Neuregelung des Zuteilungssystems für Emissionszertifikate insofern keine Verfassungswidrigkeit aufweist, als der nationale Zuteilungsplan nunmehr als bloßes Planungsdokument ausgestaltet ist, das einen bestimmten Mindeststandard aufzuweisen hat und bei dessen Erstellung ein bestimmtes Prozedere einzuhalten ist. Die rechtlich verbindliche Zuteilung erfolgt nicht durch den nationalen Zuteilungsplan, sondern durch die Zuteilungsverordnung sowie die Zuteilungsbescheide, wobei etwaige Fehlerhaftigkeiten im Rahmen einer Anfechtung der betreffenden Zuteilungsverordnung vor dem VfGH bzw. des betreffenden Zuteilungsbescheids vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts geltend gemacht werden können.