Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0046

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des E VfGH 23. September 2010, B 262/08 und dem darin angesprochenen dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber zustehenden Gestaltungsspielraum hat der VwGH keine Bedenken gegen die Gesetzeskonformität der 2. ZuteilungsV 2007, wenn der Verordnungsgeber bei der Zuteilung der kostenlosen Zertifikate einen anderen Ansatzpunkt wählt, als jenen, der bei der in weiteren Folge vorzunehmenden jährlichen Abrechnung dieser kostenlosen Zertifikate herangezogen wird.