Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2012

Geschäftszahl

2010/07/0046

Rechtssatz

Dem Gesetzgeber kommt bei Verteilungsentscheidungen zwischen den einzelnen Verursachern einer Umweltbelastung im Zusammenhang mit Klimaschutzanforderungen ein weiter umweltpolitischer Gestaltungsspielraum zu vergleiche E 26. April 2012, 2010/07/0054; E VfGH 23. September 2010, B 262/08).