Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2012

Geschäftszahl

2010/07/0017

Rechtssatz

Ein Herausrechnen des Anteils biogener Abfallbestandteile aus nicht im ÖkostromG 2002 genannten Abfallarten vergleiche die gemäß Paragraph 5, Absatz eins, ÖkostromG 2002 in den verschiedenen Fassungen verwiesenen Anhänge und die dort taxativ aufgezählten Schlüsselnummern) ist bei der Ermittlung des Altlastenbeitrags nicht zulässig.