Verwaltungsgerichtshof
31.05.2012
2010/06/0207
Werden für die Tätigkeit eines Vereins von dessen Mitgliedern Geldleistungen (z.B. Eintrittsgeld, Mitgliedsbeitrag) verlangt, die nur zur Deckung der mit der Vereinstätigkeit verbundenen Auslagen ausreichen, liegt eine Ertragsabsicht im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GewO nicht vor (Hinweis E vom 17. November 1976, 2049/75).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/17/0871 E 24. Februar 2014
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060207.X08