Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2013

Geschäftszahl

2010/05/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/05/0192 E 23. Juli 2013 RS 6

Stammrechtssatz

Wie die im Paragraph 79, Absatz 6, Wr BauO enthaltene (wenn auch nur demonstrative) Aufzählung deutlich zeigt, sind nach dieser Norm zwar sonstige Bauwerke im Seitenabstand zulässig, nicht aber Gebäude.